Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.volontariat-bayern.de 

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nach einer vorgenommenen Selbstbewertung bislang nicht barrierefrei und daher nicht mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar. Derzeit sind ein Audit, redaktionelle Überarbeitungen und ein technischer Relaunch in Planung, so dass die Seite bis Ende 2021 vollständig mit der BayEGovV vereinbar sein wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3.03.2021 auf der Grundlage einer Selbstbewertung (siehe Artikel 3 Absatz 1 (1)
a) des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 3.03.2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter mail[at]volontariat-bayern.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern

Alter Hof 2
80331 München
Tel. +49 89 - 21 01 40 - 0
Fax +49 89 - 21 01 40 - 40
landesstelle[at]museen-in-bayern.de 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html