Rechtsstellung des Volontariats
Das wissenschaftliche Volontariat ist laut dem "Leitfaden für das wissenschaftliche Volontariat im Museum" des Deutschen Museumsbundes (2018) als Ausbildung anzusehen, die durch die Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes geregelt wird. Die Basis des Beschäftigungsverhältnisses muss ein Arbeits- bzw. Volontariatsvertrag bilden, der u. a. Angaben zur Dauer des Volontariats, zu Arbeits-, Urlaubs- und Probezeit, zur Kündigungsfrist sowie zur Vergütung enthält.
Zur genaueren Auflistung der rechtlichen Grundlagen des Volontariats hatte Quirin Eimer in seiner Funktion als Sprecher im Resort Faires Volo des Arbeitskreises Volontariat des Museumsbundes im Jahr 2025 einen Flyer erstellt, der nicht nur Paragrafen auflistet, sondern auch Tipps an die Hand gibt, wie man in Situationen, wenn das Volontariat nicht ideal läuft vorgehen kann. Daher eine spannende Lektüre für alle, aber insbesondere auch für Volontär:innen, die mit ihrem Volontariat nicht zufrieden sind oder das Gefühl haben, dass sie keine ausreichende Ausbildung und Betreuung erfahren. Der Flyer ist hier als Datei herunterzuladen.