
Vergünstigungen für Volontär:innen
Da Volontär:innen ein reduziertes Gehalt bekommen, stellen sich viele die Frage, ob es im Volontariat ähnliche Vergünstigungen wie z.B. für Azubis gibt.
Die kurze Antwort lautet: Grundsätzlich nein, aber man kann sich eine Bestätigung über den Ausbildungscharakter des Volontariats ausstellen lassen, das von vielen Stellen für Vergünstigungen akzeptiert wird.
HINTERGRUND: Das wissenschaftliche Volontariat ist zwar keine Berufsausbildung im engen Sinn, basiert aber - gemäß Leitfaden des DMB - rechtlich gesehen auf § 26 des Berufsbildungsgesetzes, der auch Beschäftigungsverhältnisse regelt von „Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt“. § 26 BBiG bzw. ein Hinweis, dass es sich bei deinem Volontariat um ein solches Beschäftigungsverhältnis handelt, sollte in jedem Volontariatsvertrag vermerkt sein. Damit kann man typische Vergünstigungen für Personen in Ausbildungsverhältnissen anfragen.
Weitere Infos gibts auch beim AK Volontariat des Deutschen Museumsbunds.
Möglichkeiten, Vergünstigungen anzufragen:
Bescheinigung deiner Institution über Ausbildungscharakter nach §26 BBiG
Der AK Volontariat Bund bietet einen Vordruck an, den sich alle Volontär:innen von ihrer Institution ausfüllen lassen können. Dabei handelt es sich um einen formlosen Nachweis über die Beschäftigung im Volontariat mit Ausbildungscharakter. Eine solche Bestätigung kann man z.B. einreichen, um eine Befreiung von Kontoführungsgebühren bei der Bank anzufragen, weil man sich noch in Ausbildung befindet.
Den Vordruck zum Download gibt es unter diesem Link.
365€-Ticket für Auszubildende beim MVV
Der MVV akzeptiert den Nachweis von §26 BBiG im Vertrag für ein vergünstigtes 365€-Ticket. (Dieser Paragraf muss in eurem Vertrag stehen. Das ist die Bedingung für die Vergünstigung.)
So geht's:
- Übermittelt euren gesamten Arbeitsvertrag an den Verkehrsverbund (etwa DB, MVV, RVV, VGN), z.B. indem ihr diesen in der jeweiligen App hochladet.
- Um auf Nummer sicher zu gehen, könnt ihr noch einen ausgefüllten Nachweis eurer Institution (siehe oben) mitsenden.
